In dieses Garten-Hüttchen kann jemand (z.B. ein Mieter des Hauses) sein Fahrrad reinstellen, soweit noch Platz vorhanden ist. Insgesamt gehen hier maximal 4 (schmale) Räder rein. In der Regel ist es kein Problem, dass Mieter des Hauses ihr Fahrrad hier unterstellen können. In seltenen Fällen jedoch schon - eben, wenn Stellplätze schon besetzt sind.
(Die Terrasse links gehört zur sog. ‘Anbauwohnung’, die von einem unserer Mieter bzw. einer Mieterin bewohnt wird).

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